Beiträge :: Kategorie @Antragsverfahren

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Wer kann eine Förderung beantragen?

Ein Förderantrag kann durch die Träger der öffentlichen Schulen, der genehmigten Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege und Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein gestellt werden. 

Tags →  @Antragsverfahren, → #Antragsberechtigung, → #Antrag, → #Schulträger.
Stand 09.07.2021 13:51:05 [6769] → PermaLink


Was ist das Schulträgerbudget?

Den Schulträgern wurde jeweils ein Budget (Schulträgerbudget) exklusiv zum Abruf bereitgestellt, das während der Budgetphase den jeweiligen Höchstbetrag der Förderung darstellt. Seine Höhe richtet sich nach dem Anteil des Schulträgers an der Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2019/20. Die Budgetphase dauert bis zum 30.06.2022. 

Fördermittel, die bis zum 30.06.2022 nicht abgerufen worden sind, werden im Rahmen der Restmittelvergabe verteilt. 

Externe Inhalte
→ Liste der Schulträgerbudgets auf der Seite des MBWK.

Tags →  @Antragsverfahren, → #Budget, → #Schulträgerbudget.
Stand 13.07.2021 19:54:30 [5834] → PermaLink


In welchem Zeitraum sind Maßnahmen förderfähig? Können auch bereits begonnene Maßnahmen gefördert werden?

Förderfähig sind Ausgaben, die in der Zeit zwischen dem 03.06.2020 und dem Ende des DigitalPakts Schule am 16.05.2024 getätigt wurden bzw. werden. 

Auch vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind grundsätzlich förderfähig. Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist generell zugelassen.

Tags →  @Antragsverfahren, → #vorzeitiger Maßnahmebeginn, → #Förderzeitraum, → #Zeitpunkt.
Stand 07.07.2021 15:56:20 [5775] → PermaLink


Wie ist das Antragsverfahren gegliedert und wann gilt ein Antrag als gestellt?

Der Antrag ist im Online-Portal auszufüllen. Dabei ist grundsätzlich durch Hinweis auf die Referenznummern der bereits bewilligten Förderanträge anzugeben, welche aus dem regulären DigitalPakt bzw. seinen Zusatzvereinbarungen geförderten Anschaffungen administriert werden sollen. Hintergrund ist das bei der Admin-Förderung zu beachtende „Unmittelbarkeitserfordernis“.

Danach wird ein PDF-Dokument erzeugt, das vom Antragsteller auszudrucken und durch eine vertretungsberechtigte Person zu unterzeichnen ist. Der unterschriebene Antrag ist der Bewilligungsbehörde postalisch zuzuleiten und gilt erst mit Eingang als gestellt. 

Ein Schulträger kann mehrere Anträge stellen. 

Tags →  @Antragsverfahren, → #Antrag, → #Antragstellung, → #Portal, → #Online-Portal, → #mehrere Anträge.
Stand 07.07.2021 15:50:25 [5702] → PermaLink


Inwiefern können Zuwendungen auch für bereits bestehende Strukturen zur Administration und zum Support von schulischer IT gewährt werden? Was ist dabei zu beachten?

Verfügt der Zuwendungsempfänger bereits über professionelle Strukturen zur Administration und zum Support von schulischen IT-Infrastrukturen, die nicht aus dem DigitalPakt Schule oder seinen Zusatzvereinbarungen gefördert worden sind, werden Zuwendungen lediglich für zusätzliche Ausgaben gewährt. 

„Zusätzlich“ in diesem Sinne sind Ausgaben, die sich auf neue Aufgaben zurückführen lassen, welche die bereits vorhandene Struktur zuvor nicht übernommen hatte und für die somit Kapazitäten geschaffen werden mussten, was dann wiederum zusätzliche Ausgaben verursacht bzw. mögliche Einsparungen verhindert hat (z.B. Überstunden, Aufstockungen auf Vollzeit, Wegfall vorbestehender Aufgaben bei gleichzeitiger Außerbetriebnahme alter IT usw.). 

Hinweis: Nach Nr. 4.5. Satz 2 FRAdmin ist dies durch den Zuwendungsempfänger auch eindeutig zu dokumentieren, z.B. durch den Vermerk über die Stellenbewertung, Stundenabrechnungen o.Ä. Die Bewilligungsbehörde behält sich ausdrücklich entsprechende Prüfungen vor.

Z.B. bei einem „Alt-Arbeitsvertrag“, der vor dem Beginn des Förderzeitraums gemäß Nr. 5 FRAdmin (03.06.2020) geschlossen worden ist, können also die Monatsgehälter, die nach diesem Zeitpunkt durch den Schulträger zu entrichten gewesen sind, nach Nr. 3 Buchst. a FRAdmin ganz oder teilweise förderfähig sein - und zwar insoweit, wie sie die Administration geförderter IT als zusätzliche Ausgabe vergüten. Dies gilt auch mit Blick auf Ziffer 1.3 VV-K, wonach es zur Bestimmung des Vorhabenbeginns grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt. Denn gefördert wird im vorliegenden Fall nicht die Administration als solche, sondern die Ausgaben, die durch die Administration der im Rahmen des DPS und seiner ZV beischafften IT anfallen. Daher ist der Beginn des Vorhabens letztlich die Beschaffung dieser Technik, und die allgemeine Regel der Ziffer 1.3 VV-K kommt in diesem speziellen Fall nicht zur Anwendung.

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Unmittelbarkeitserfordernis, → #Unmittelbar, → #Unmittelbarkeit.
Stand 04.11.2021 17:42:08 [5682] → PermaLink


Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Förderfähigkeit? Welche Auswirkungen hat dies auf das Antragsverfahren?

Ausgaben für Administration und Support von aus dem DPS und seinen ZV geförderter IT können gemäß Nr. 3 Buchst. a FRAdmin erst gefördert werden, wenn diese Ausgaben auch tatsächlich „anfallen“. D.h., dass die Administratorinnen und Administratoren Tätigkeiten ausüben müssen, die bereits als Administration und Support der konkreten IT gelten, die aus dem DPS und seinen ZV gefördert wird – also z.B. nicht allgemeine Tätigkeiten der IT-Ausstattungsplanung oder Vorbereitungshandlungen.  

Daraus folgt, das Förderanträge auf Admin-Förderung vor der Inbetriebnahme der zu administrierenden IT zwar gestellt und auch bewilligt werden können. Eine Auszahlung der Fördermittel kommt aber gemäß Nr. 6.5 FRAdmin erst in Betracht, sobald die Ausgaben im o.g. Sinne für Administration und Support der konkret zu administrierenden IT auch tatsächlich „anfallen“, also konkrete fällige Forderungen im Raum stehen. 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Fördergegenstände, → #Förderzeitraum, → #Zeitpunkt.
Stand 04.11.2021 17:12:40 [4626] → PermaLink


Was bedeutet es, dass Angaben zum "dauerhaften Betrieb" zu machen sind?

Die zu machenden Angaben beziehen sich nicht auf den Betrieb der zu administrierenden IT selbst, sondern auf die Dauerhaftigkeit der professionellen Administrations- und Support-Strukturen, für die eine Förderung begehrt wird. Dies lässt sich z.B. an Nr. 3 Satz 1, 1. Halbsatz FRAdmin ablesen („Sofern die professionellen Administrations- und Support-Strukturen des Schulträgers auf einen dauerhaften Betrieb angelegt sind, […]“).

Ob die Strukturen, für die eine Admin-Förderung begehrt wird, „auf einen dauerhaften Betrieb angelegt“ sind, bestimmt sich nach allen Umständen des Einzelfalls. Jedenfalls von Bedeutung ist die Zweckbindungsfrist der zu administrierenden IT, welche auf die Förderung ihrer Anschaffung zurückgeht. Nicht ausreichend wäre z.B., lediglich auf einen „langfristigen“ Vertragsschluss zu verweisen. Erforderlich wären vielmehr konkrete Angaben zu Laufzeit, Verlängerungsmöglichkeiten usw. 

Tags →  @Antragsverfahren, → #Betrieb, → #Dauerhaftigkeit, → #dauerhafter Betrieb.
Stand 04.11.2021 17:18:02 [3928] → PermaLink


Gibt es ein Schulträgerbudget bei der Restmittelvergabe?

Nein, für das Restmittelvergabeverfahren gibt es keine Schulträgerbudgets. Alle Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt (Windhundprinzip).

Für die Anträge des Restmittelvergabeverfahrens gilt eine Höchstgrenze (der Gesamtausgaben) von 200.000 Euro pro Antrag. Jeder Schulträger kann nur einen Antrag mit einer max. Höhe der Gesamtausgaben von 200.000 Euro stellen. 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Eigenanteil, →  @Restmittelvergabe, → #Antragsberechtigung, → #Antrag, → #Antragstellung.
Stand 16.02.2023 14:32:26 [3229] → PermaLink


Nach welchem Verfahren entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Verteilung der verfügbaren Restmittel?

Gem. Ziffer 8.2 der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH – Administration“ steht die Verteilung nicht ausgeschöpfter und frei werdender Mittel (Restmittelvergabe) im Ermessen der Bewilligungsbehörde.

Das MBWFK hat sich in Anlehnung an vorherige Förderprogramme für das sog. Windhundprinzip entschieden. Dabei ist der Zeitstempel im Onlineportal maßgeblich. Dieser erfolgt sekundengenau. In der Reihenfolge des Eingangs werden die gestellten Anträge bearbeitet. Dies erfolgt so lang, wie die derzeit zur Verfügung stehenden Restmittel aus der Budgetphase vorhanden sind.

Anträge, die aufgrund fehlender Mittel nicht sofort bewilligt werden können, werden sukzessive bei Geldrückflüssen z.B. durch Rückforderungen bewilligt. 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Eigenanteil, →  @Restmittelvergabe, → #Antragsberechtigung, → #Antrag.
Stand 16.02.2023 14:32:06 [3139] → PermaLink


Ist für die Restmittelvergabe auch ein Verbundverfahren geplant?

Nein, diese Möglichkeit bestand nur während der sog. Budgetphase. Bei der Restmittelvergabe kann jeder Schulträger einen eigenen Antrag stellen, auch wenn er Verbundpartner ist. 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Eigenanteil, →  @Restmittelvergabe, → #Antragsberechtigung, → #Antrag.
Stand 16.02.2023 14:32:16 [3065] → PermaLink


Welche Voraussetzungen gelten für das Restmittelvergabeverfahren?

Grundsätzlich gelten für die Antragstellung die gleichen Voraussetzungen wie für die Budgetphase. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH –Administration“ weiter erfüllt sein müssen.

Abweichend von der Antragstellung in der Budgetphase gibt es bei der Restmittelvergabe keine Schulträgerbudgets. Die Restmittel werden nach dem Windhundprinzip mit einer Höchstgrenze von 200.000 Euro je Antrag bewilligt. Diese Höchstgrenze bezieht sich auf die Gesamtausgaben.

Verbundanträge sind hier nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass jeder Schulträger, unabhängig davon, ob er vorher Verbundpartner war, einen eigenen Antrag stellen kann.

 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Eigenanteil, →  @Restmittelvergabe, → #Antragsberechtigung.
Stand 16.02.2023 14:37:59 [2990] → PermaLink


Gibt es auch bei der Restmittelvergabe einen zu erbringenden Eigenanteil?

Wenn ein Schulträger Gesamtausgaben in Höhe von 200.000 Euro hat, ist ein (Mindest-)Eigenanteil in Höhe von 20.000 Euro zu erbringen, so dass die maximale Zuwendung bei 180.000 Euro liegt. 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Eigenanteil, →  @Restmittelvergabe, → #Antrag, → #Eigenanteil.
Stand 21.02.2023 14:29:56 [2974] → PermaLink


Wann beginnt die Restmittelvergabe?

Die Restmittelvergabe startet am 01. März 2023, 10 Uhr. Die Anträge können bereits vorher im Onlineportal angelegt werden. Wie auch schon während der Budgetphase müssen die Anträge unterschrieben bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. Für die Reihenfolge der Bearbeitung ist jedoch der Zeitstempel des Onlineportals entscheidend.

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Stand 16.02.2023 14:34:58 [2627] → PermaLink


Welches Antragsverfahren ist für das Restmittelvergabeverfahren vorgesehen?

Die Antragstellung erfolgt über das Onlineportal. Das Antragsverfahren ist angelehnt an das Antragsverfahren während der Budgetphase. Anträge müssen der Bewilligungsbehörde (MBWFK) nach dem Hochladen postalisch übersandt werden, erst dann gelten sie als gestellt. Maßgeblich für das Ranking ist der (sekundengenaue) Zeitstempel im Onlineportal.

 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Restmittelvergabe, → #Antrag, → #Antragstellung.
Stand 24.02.2023 07:57:33 [2568] → PermaLink


Werden Schulträger berücksichtigt, die bisher kein Budget hatten?

Ja, der Förderrichtlinie zugrunde lag die Schulstatistik 2019/2020. Schulträger der öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und die Träger der genehmigten Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege und Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein, die danach gegründet wurden, haben jetzt die Möglichkeit, sich an der Restmittelvergabe zu beteiligen.

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Restmittelvergabe, → #Antragsberechtigung, → #Antrag.
Stand 15.02.2023 10:40:03 [2503] → PermaLink


Abgrenzung Budgetphase/Restmittelvergabe

Der Schulträger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fördergegenstände aus der Budgetphase und der Restmittelvergabe klar voneinander getrennt sind. Doppelförderungen sind nicht zulässig.

 

 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Restmittelvergabe, → #Antrag.
Stand 21.02.2023 14:26:45 [2303] → PermaLink


Sind sich überschneidende Durchführungszeiträume während der Budgetphase und der Restmittelvergabe möglich?

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, dabei hat der Antragsteller/Schulträger jedoch dafür Sorge zu tragen, dass eine Abgrenzung der Ausgaben in sachlicher und finanzieller Hinsicht möglich ist. Dies muss auch einer vertieften Prüfung durch die Bewilligungsbehörde standhalten.

 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Restmittelvergabe, → #Förderzeitraum, → #Zeitpunkt.
Stand 24.02.2023 07:49:02 [2301] → PermaLink


Kann das Ende des Durchführungszeitraumes nach dem 16.05.2024 liegen?

In Ausnahmefällen kann eine Bewilligung des Durchführungsraumes bis max. 31.12.2024 erfolgen. 

Tags →  @Antragsverfahren, → #Antrag, → #Förderzeitraum.
Stand 24.02.2023 07:48:53 [1763] → PermaLink