Welche Voraussetzungen gelten für das Restmittelvergabeverfahren?

Welche Voraussetzungen gelten für das Restmittelvergabeverfahren?

Grundsätzlich gelten für die Antragstellung die gleichen Voraussetzungen wie für die Budgetphase. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH –Administration“ weiter erfüllt sein müssen.

Abweichend von der Antragstellung in der Budgetphase gibt es bei der Restmittelvergabe keine Schulträgerbudgets. Die Restmittel werden nach dem Windhundprinzip mit einer Höchstgrenze von 200.000 Euro je Antrag bewilligt. Diese Höchstgrenze bezieht sich auf die Gesamtausgaben.

Verbundanträge sind hier nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass jeder Schulträger, unabhängig davon, ob er vorher Verbundpartner war, einen eigenen Antrag stellen kann.

 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Eigenanteil, →  @Restmittelvergabe, → #Antragsberechtigung.
Stand 16.02.2023 14:37:59 [3120] → PermaLink