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Was ist das Schulträgerbudget?

Den Schulträgern wurde jeweils ein Budget (Schulträgerbudget) exklusiv zum Abruf bereitgestellt, das während der Budgetphase den jeweiligen Höchstbetrag der Förderung darstellt. Seine Höhe richtet sich nach dem Anteil des Schulträgers an der Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2019/20. Die Budgetphase dauert bis zum 30.06.2022. 

Fördermittel, die bis zum 30.06.2022 nicht abgerufen worden sind, werden im Rahmen der Restmittelvergabe verteilt. 

Externe Inhalte
→ Liste der Schulträgerbudgets auf der Seite des MBWK.

Tags →  @Antragsverfahren, → #Budget, → #Schulträgerbudget.
Stand 13.07.2021 19:54:30 [5588] → PermaLink


Was ist eine Verbundlösung?

Die Bewilligungsbehörde kann auf Antrag eines Schulträgers dessen gesamtes Schulträgerbudget auf einen anderen Schulträger übertragen. Es können auch mehrere Schulträgerbudgets auf einen Schulträger übertragen werden (Verbundlösung). In den Anträgen/ dem Antrag des bzw. der „abgebenden“ Schulträger ist darzustellen, dass durch die Verbundlösung insgesamt wirtschaftlichere Strukturen geschaffen werden. Der Antrag steht ebenfalls im Online-Portal zur Verfügung. Es ist nur die Übertragung kompletter Budgets zulässig. 

Anträge auf Förderung können dann ausschließlich durch den „aufnehmenden“ Schulträger gestellt werden, dessen Schulträgerbudget um die Schulträgerbudgets der „abgebenden“ Schulträger erhöht worden ist. 

Für Schulträger, die sich an einer Verbundlösung beteiligen, entfällt der Eigenanteil und die Zuwendung wird als Vollfinanzierung gewährt.  

Auch bei vorbestehenden Verbundlösungen zwischen mehreren Schulträgern (z.B. Zweckverbänden wie kommunit) eine Budgetübertragung beantragt und so eine Vollfinanzierung erreicht werden. 


Achtung: 

  • Schulträger wie Ämter oder Schulverbände, die ihrerseits bereits Zusammenschlüsse aus Gründen der Wirtschaftlichkeit darstellen, sind keine „Verbundlösungen“ im Sinne der Förderrichtlinie. Denn eine Verbundlösung im Sinne der Förderrichtlinie entsteht erst durch die Budgetübertragung von einem Schulträger auf einen anderen. 

  • Auf Dritte (z.B. Zweckverbände wie kommunit) kann ein Schulträgerbudget nicht übertragen werden. Übertragungen sind nach der Förderrichtlinie nur von antragsberechtigten Schulträgern auf einen anderen antragsberechtigten Schulträger möglich. Sofern Schulträger sich bei der Antragstellung Dritter bedienen wollen, ist dies – wie stets – ggf. im Wege der Stellvertretung möglich (vgl. insb. § 79 LVwG). 

Tags →  @Verbundlösung, → #Budget, → #Schulträgerbudget, → #Verbund, → #Eigenanteil, → #Budgetübertragung, → #Übertragung, → #Kooperation.
Stand 07.07.2021 16:01:15 [5451] → PermaLink