Beiträge :: Schlagwort #Antragstellung
Folgende Beiträge wurden gefunden:
Wie ist das Antragsverfahren gegliedert und wann gilt ein Antrag als gestellt?
Der Antrag ist im Online-Portal auszufüllen. Dabei ist grundsätzlich durch Hinweis auf die Referenznummern der bereits bewilligten Förderanträge anzugeben, welche aus dem regulären DigitalPakt bzw. seinen Zusatzvereinbarungen geförderten Anschaffungen administriert werden sollen. Hintergrund ist das bei der Admin-Förderung zu beachtende „Unmittelbarkeitserfordernis“.
Danach wird ein PDF-Dokument erzeugt, das vom Antragsteller auszudrucken und durch eine vertretungsberechtigte Person zu unterzeichnen ist. Der unterschriebene Antrag ist der Bewilligungsbehörde postalisch zuzuleiten und gilt erst mit Eingang als gestellt.
Ein Schulträger kann mehrere Anträge stellen.
Gibt es ein Schulträgerbudget bei der Restmittelvergabe?
Nein, für das Restmittelvergabeverfahren gibt es keine
Schulträgerbudgets. Alle Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt (Windhundprinzip).
Für die Anträge des Restmittelvergabeverfahrens gilt eine
Höchstgrenze (der Gesamtausgaben) von 200.000 Euro pro Antrag. Jeder Schulträger kann nur einen
Antrag mit einer max. Höhe der Gesamtausgaben von 200.000 Euro stellen.
Welches Antragsverfahren ist für das Restmittelvergabeverfahren vorgesehen?
Die Antragstellung erfolgt über das Onlineportal. Das
Antragsverfahren ist angelehnt an das Antragsverfahren während der Budgetphase.
Anträge müssen der Bewilligungsbehörde (MBWFK) nach dem Hochladen postalisch
übersandt werden, erst dann gelten sie als gestellt. Maßgeblich für das Ranking
ist der (sekundengenaue) Zeitstempel im Onlineportal.