In welchem Zeitraum sind Maßnahmen förderfähig? Können auch bereits begonnene Maßnahmen gefördert werden?

In welchem Zeitraum sind Maßnahmen förderfähig? Können auch bereits begonnene Maßnahmen gefördert werden?

Förderfähig sind Ausgaben, die in der Zeit zwischen dem 03.06.2020 und dem Ende des DigitalPakts Schule am 16.05.2024 getätigt wurden bzw. werden. 

Auch vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind grundsätzlich förderfähig. Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist generell zugelassen.

Tags →  @Antragsverfahren, → #vorzeitiger Maßnahmebeginn, → #Förderzeitraum, → #Zeitpunkt.
Stand 07.07.2021 15:56:20 [5790] → PermaLink