Werden Schulträger berücksichtigt, die bisher kein Budget hatten?

Werden Schulträger berücksichtigt, die bisher kein Budget hatten?

Ja, der Förderrichtlinie zugrunde lag die Schulstatistik 2019/2020. Schulträger der öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und die Träger der genehmigten Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege und Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein, die danach gegründet wurden, haben jetzt die Möglichkeit, sich an der Restmittelvergabe zu beteiligen.

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Restmittelvergabe, → #Antragsberechtigung, → #Antrag.
Stand 15.02.2023 10:40:03 [2593] → PermaLink