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Wie ist das Antragsverfahren gegliedert und wann gilt ein Antrag als gestellt?
Der Antrag ist im Online-Portal auszufüllen. Dabei ist grundsätzlich durch Hinweis auf die Referenznummern der bereits bewilligten Förderanträge anzugeben, welche aus dem regulären DigitalPakt bzw. seinen Zusatzvereinbarungen geförderten Anschaffungen administriert werden sollen. Hintergrund ist das bei der Admin-Förderung zu beachtende „Unmittelbarkeitserfordernis“.
Danach wird ein PDF-Dokument erzeugt, das vom Antragsteller auszudrucken und durch eine vertretungsberechtigte Person zu unterzeichnen ist. Der unterschriebene Antrag ist der Bewilligungsbehörde postalisch zuzuleiten und gilt erst mit Eingang als gestellt.
Ein Schulträger kann mehrere Anträge stellen.
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Stand 07.07.2021 15:50:25 [6944] → PermaLink