Beiträge :: Kategorie @Eigenanteil

Folgende Beiträge wurden gefunden:

Gibt es einen Eigenanteil der Schulträger und wie ist er zu berechnen?

Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % am öffentlichen Finanzierungsanteil der förderfähigen Kosten.

Wenn ein Schulträger also beispielsweise ein Schulträgerbudget in Höhe von 10.000 € voll abrufen und sich dabei nur mit einem möglichst geringen Eigenanteil beteiligen möchte, müssen sich seine förderfähigen Gesamtausgaben auf mindestens 11.111,11 € belaufen. Der Mindest-Eigenanteil von 10 % beläuft sich bei einer Fördersumme von 10.000 € also auf 1.111,11 €. Der Eigenanteil berechnet sich dabei wie folgt:

        10.000,00 € / 9 = 1.111,11 €.


Achtung:

  • Bei Verbundlösungen entfällt der Eigenanteil.

  • Wenn sich ein privater Dritter (z.B. ein Förderverein) an den förderfähigen Kosten für Administration und Support beteiligt, zählt dies nicht zum öffentlichen Finanzierungsanteil. Vielmehr stellen diese Mittel einen privaten Finanzierungsanteil dar, der bei der Berechnung außer Betracht zu bleiben hat. 

Tags →  @Eigenanteil, → #Kofinanzierung, → #Kofi, → #Verbundlösung.
Stand 08.07.2021 14:57:26 [4190] → PermaLink


Gibt es ein Schulträgerbudget bei der Restmittelvergabe?

Nein, für das Restmittelvergabeverfahren gibt es keine Schulträgerbudgets. Alle Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt (Windhundprinzip).

Für die Anträge des Restmittelvergabeverfahrens gilt eine Höchstgrenze (der Gesamtausgaben) von 200.000 Euro pro Antrag. Jeder Schulträger kann nur einen Antrag mit einer max. Höhe der Gesamtausgaben von 200.000 Euro stellen. 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Eigenanteil, →  @Restmittelvergabe, → #Antragsberechtigung, → #Antrag, → #Antragstellung.
Stand 16.02.2023 14:32:26 [3353] → PermaLink


Nach welchem Verfahren entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Verteilung der verfügbaren Restmittel?

Gem. Ziffer 8.2 der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH – Administration“ steht die Verteilung nicht ausgeschöpfter und frei werdender Mittel (Restmittelvergabe) im Ermessen der Bewilligungsbehörde.

Das MBWFK hat sich in Anlehnung an vorherige Förderprogramme für das sog. Windhundprinzip entschieden. Dabei ist der Zeitstempel im Onlineportal maßgeblich. Dieser erfolgt sekundengenau. In der Reihenfolge des Eingangs werden die gestellten Anträge bearbeitet. Dies erfolgt so lang, wie die derzeit zur Verfügung stehenden Restmittel aus der Budgetphase vorhanden sind.

Anträge, die aufgrund fehlender Mittel nicht sofort bewilligt werden können, werden sukzessive bei Geldrückflüssen z.B. durch Rückforderungen bewilligt. 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Eigenanteil, →  @Restmittelvergabe, → #Antragsberechtigung, → #Antrag.
Stand 16.02.2023 14:32:06 [3254] → PermaLink


Ist für die Restmittelvergabe auch ein Verbundverfahren geplant?

Nein, diese Möglichkeit bestand nur während der sog. Budgetphase. Bei der Restmittelvergabe kann jeder Schulträger einen eigenen Antrag stellen, auch wenn er Verbundpartner ist. 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Eigenanteil, →  @Restmittelvergabe, → #Antragsberechtigung, → #Antrag.
Stand 16.02.2023 14:32:16 [3180] → PermaLink


Welche Voraussetzungen gelten für das Restmittelvergabeverfahren?

Grundsätzlich gelten für die Antragstellung die gleichen Voraussetzungen wie für die Budgetphase. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH –Administration“ weiter erfüllt sein müssen.

Abweichend von der Antragstellung in der Budgetphase gibt es bei der Restmittelvergabe keine Schulträgerbudgets. Die Restmittel werden nach dem Windhundprinzip mit einer Höchstgrenze von 200.000 Euro je Antrag bewilligt. Diese Höchstgrenze bezieht sich auf die Gesamtausgaben.

Verbundanträge sind hier nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass jeder Schulträger, unabhängig davon, ob er vorher Verbundpartner war, einen eigenen Antrag stellen kann.

 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Eigenanteil, →  @Restmittelvergabe, → #Antragsberechtigung.
Stand 16.02.2023 14:37:59 [3092] → PermaLink


Gibt es auch bei der Restmittelvergabe einen zu erbringenden Eigenanteil?

Wenn ein Schulträger Gesamtausgaben in Höhe von 200.000 Euro hat, ist ein (Mindest-)Eigenanteil in Höhe von 20.000 Euro zu erbringen, so dass die maximale Zuwendung bei 180.000 Euro liegt. 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Eigenanteil, →  @Restmittelvergabe, → #Antrag, → #Eigenanteil.
Stand 21.02.2023 14:29:56 [3087] → PermaLink