Übersicht aller Artikel

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Was ist das Landesprogramm „DigitalPakt SH – Administration“ und wie hoch sind die Programmmittel?

Wer kann eine Förderung beantragen?

Was ist das „Unmittelbarkeitserfordernis“? Ist es auch bei Geräten erfüllt, die aus dem „Landesprogramm Leihgeräte“ gefördert worden sind?

Was ist förderfähig?

Was ist das Schulträgerbudget?

Inwiefern können Zuwendungen auch für bereits bestehende Strukturen zur Administration und zum Support von schulischer IT gewährt werden? Was ist dabei zu beachten?

In welchem Zeitraum sind Maßnahmen förderfähig? Können auch bereits begonnene Maßnahmen gefördert werden?

Wie ist das Antragsverfahren gegliedert und wann gilt ein Antrag als gestellt?

Was ist eine Verbundlösung?

Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Förderfähigkeit? Welche Auswirkungen hat dies auf das Antragsverfahren?

Ist das Unmittelbarkeitserfordernis auch bei vorfinanzierter IT erfüllt, wenn für diese noch keine Förderung aus dem DigitalPakt beantragt und bewilligt worden ist?

Gibt es ein Schulträgerbudget bei der Restmittelvergabe?

Nach welchem Verfahren entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Verteilung der verfügbaren Restmittel?

Ist für die Restmittelvergabe auch ein Verbundverfahren geplant?

Gibt es einen Eigenanteil der Schulträger und wie ist er zu berechnen?

Gibt es auch bei der Restmittelvergabe einen zu erbringenden Eigenanteil?

Welche Voraussetzungen gelten für das Restmittelvergabeverfahren?

Was bedeutet es, dass Angaben zum "dauerhaften Betrieb" zu machen sind?

Wann beginnt die Restmittelvergabe?

Welches Antragsverfahren ist für das Restmittelvergabeverfahren vorgesehen?

Werden Schulträger berücksichtigt, die bisher kein Budget hatten?

Sind sich überschneidende Durchführungszeiträume während der Budgetphase und der Restmittelvergabe möglich?

Abgrenzung Budgetphase/Restmittelvergabe

Kann das Ende des Durchführungszeitraumes nach dem 16.05.2024 liegen?

Gibt es eine Ober- oder Untergrenze für die Antragstellung bei der Restmittelvergabe?