Gibt es eine Ober- oder Untergrenze für die Antragstellung bei der Restmittelvergabe?

Gibt es eine Ober- oder Untergrenze für die Antragstellung bei der Restmittelvergabe?

Für die Antragstellung ist lediglich eine Obergrenze von 200.000 Euro pro Schulträger vorgesehen. Eine Untergrenze gibt es nicht. Die Obergrenze bezieht sich auf die Gesamtausgaben; diese dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.

Tags →  @Restmittelvergabe, → #Antrag, → #Zeitpunkt.
Stand 16.02.2023 14:32:31 [1864] → PermaLink