Was ist förderfähig?

Was ist förderfähig?

Förderfähig sind

  • Personalausgaben für durch den Schulträger beschäftigte IT-Administratorinnen und -Administratoren, soweit diese jeweils für die Administration und den Support von schulischer IT-Infrastruktur anfallen, die nach der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie weiterer Zusatzvereinbarungen zu dieser Verwaltungsvereinbarung gefördert wird,

  • Sachausgaben für Dienstleistungen externer Dritter, soweit diese jeweils für die Administration und den Support von schulischer IT-Infrastruktur anfallen, die nach der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen zu dieser Verwaltungsvereinbarung gefördert wird, sowie

  • pauschalierte Zuschüsse zu Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei Schulträgern beschäftigten, für schulische IT-Infrastruktur eingesetzten, IT-Administratorinnen und Administratoren in Höhe von bis zu 10.000,-- € einmalig pro Fachkraft. Qualifizierungen und Weiterbildungen müssen einen unmittelbaren Bezug zu nach der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie weiterer Zusatzvereinbarungen zu dieser Verwaltungsvereinbarung geförderten Systemen und Technologien haben, die für die zu betreuenden Schulen eingesetzt werden oder deren Einführung konkret geplant ist. 

Tags →  @Fördergegenstände, → #Ausgaben, → #Kosten, → #Personalausgaben, → #Personalkosten, → #Fortbildungsausgaben, → #Fortbildungskosten.
Stand 16.02.2023 14:32:41 [7067] → PermaLink