Beiträge :: Kategorie @Restmittelvergabe

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Gibt es ein Schulträgerbudget bei der Restmittelvergabe?

Nein, für das Restmittelvergabeverfahren gibt es keine Schulträgerbudgets. Alle Anträge werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt (Windhundprinzip).

Für die Anträge des Restmittelvergabeverfahrens gilt eine Höchstgrenze (der Gesamtausgaben) von 200.000 Euro pro Antrag. Jeder Schulträger kann nur einen Antrag mit einer max. Höhe der Gesamtausgaben von 200.000 Euro stellen. 

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Stand 16.02.2023 14:32:26 [5621] → PermaLink


Nach welchem Verfahren entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Verteilung der verfügbaren Restmittel?

Gem. Ziffer 8.2 der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH – Administration“ steht die Verteilung nicht ausgeschöpfter und frei werdender Mittel (Restmittelvergabe) im Ermessen der Bewilligungsbehörde.

Das MBWFK hat sich in Anlehnung an vorherige Förderprogramme für das sog. Windhundprinzip entschieden. Dabei ist der Zeitstempel im Onlineportal maßgeblich. Dieser erfolgt sekundengenau. In der Reihenfolge des Eingangs werden die gestellten Anträge bearbeitet. Dies erfolgt so lang, wie die derzeit zur Verfügung stehenden Restmittel aus der Budgetphase vorhanden sind.

Anträge, die aufgrund fehlender Mittel nicht sofort bewilligt werden können, werden sukzessive bei Geldrückflüssen z.B. durch Rückforderungen bewilligt. 

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Stand 16.02.2023 14:32:06 [5494] → PermaLink


Ist für die Restmittelvergabe auch ein Verbundverfahren geplant?

Nein, diese Möglichkeit bestand nur während der sog. Budgetphase. Bei der Restmittelvergabe kann jeder Schulträger einen eigenen Antrag stellen, auch wenn er Verbundpartner ist. 

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Stand 16.02.2023 14:32:16 [5397] → PermaLink


Gibt es auch bei der Restmittelvergabe einen zu erbringenden Eigenanteil?

Wenn ein Schulträger Gesamtausgaben in Höhe von 200.000 Euro hat, ist ein (Mindest-)Eigenanteil in Höhe von 20.000 Euro zu erbringen, so dass die maximale Zuwendung bei 180.000 Euro liegt. 

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Stand 21.02.2023 14:29:56 [5318] → PermaLink


Welche Voraussetzungen gelten für das Restmittelvergabeverfahren?

Grundsätzlich gelten für die Antragstellung die gleichen Voraussetzungen wie für die Budgetphase. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH –Administration“ weiter erfüllt sein müssen.

Abweichend von der Antragstellung in der Budgetphase gibt es bei der Restmittelvergabe keine Schulträgerbudgets. Die Restmittel werden nach dem Windhundprinzip mit einer Höchstgrenze von 200.000 Euro je Antrag bewilligt. Diese Höchstgrenze bezieht sich auf die Gesamtausgaben.

Verbundanträge sind hier nicht vorgesehen. Dies bedeutet, dass jeder Schulträger, unabhängig davon, ob er vorher Verbundpartner war, einen eigenen Antrag stellen kann.

 

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Stand 16.02.2023 14:37:59 [5285] → PermaLink


Wann beginnt die Restmittelvergabe?

Die Restmittelvergabe startet am 01. März 2023, 10 Uhr. Die Anträge können bereits vorher im Onlineportal angelegt werden. Wie auch schon während der Budgetphase müssen die Anträge unterschrieben bei der Bewilligungsbehörde vorliegen. Für die Reihenfolge der Bearbeitung ist jedoch der Zeitstempel des Onlineportals entscheidend.

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Stand 16.02.2023 14:34:58 [4033] → PermaLink


Welches Antragsverfahren ist für das Restmittelvergabeverfahren vorgesehen?

Die Antragstellung erfolgt über das Onlineportal. Das Antragsverfahren ist angelehnt an das Antragsverfahren während der Budgetphase. Anträge müssen der Bewilligungsbehörde (MBWFK) nach dem Hochladen postalisch übersandt werden, erst dann gelten sie als gestellt. Maßgeblich für das Ranking ist der (sekundengenaue) Zeitstempel im Onlineportal.

 

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Stand 24.02.2023 07:57:33 [3981] → PermaLink


Werden Schulträger berücksichtigt, die bisher kein Budget hatten?

Ja, der Förderrichtlinie zugrunde lag die Schulstatistik 2019/2020. Schulträger der öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und die Träger der genehmigten Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege und Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein, die danach gegründet wurden, haben jetzt die Möglichkeit, sich an der Restmittelvergabe zu beteiligen.

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Stand 15.02.2023 10:40:03 [3922] → PermaLink


Sind sich überschneidende Durchführungszeiträume während der Budgetphase und der Restmittelvergabe möglich?

Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, dabei hat der Antragsteller/Schulträger jedoch dafür Sorge zu tragen, dass eine Abgrenzung der Ausgaben in sachlicher und finanzieller Hinsicht möglich ist. Dies muss auch einer vertieften Prüfung durch die Bewilligungsbehörde standhalten.

 

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Stand 24.02.2023 07:49:02 [3715] → PermaLink


Abgrenzung Budgetphase/Restmittelvergabe

Der Schulträger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fördergegenstände aus der Budgetphase und der Restmittelvergabe klar voneinander getrennt sind. Doppelförderungen sind nicht zulässig.

 

 

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Stand 21.02.2023 14:26:45 [3677] → PermaLink


Gibt es eine Ober- oder Untergrenze für die Antragstellung bei der Restmittelvergabe?

Für die Antragstellung ist lediglich eine Obergrenze von 200.000 Euro pro Schulträger vorgesehen. Eine Untergrenze gibt es nicht. Die Obergrenze bezieht sich auf die Gesamtausgaben; diese dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.

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Stand 16.02.2023 14:32:31 [2411] → PermaLink