Beiträge :: Schlagwort #Verbundlösung
Folgende Beiträge wurden gefunden:
Gibt es einen Eigenanteil der Schulträger und wie ist er zu berechnen?
Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % am öffentlichen Finanzierungsanteil der förderfähigen Kosten.
Wenn ein Schulträger also beispielsweise ein Schulträgerbudget in Höhe von 10.000 € voll abrufen und sich dabei nur mit einem möglichst geringen Eigenanteil beteiligen möchte, müssen sich seine förderfähigen Gesamtausgaben auf mindestens 11.111,11 € belaufen. Der Mindest-Eigenanteil von 10 % beläuft sich bei einer Fördersumme von 10.000 € also auf 1.111,11 €. Der Eigenanteil berechnet sich dabei wie folgt:
10.000,00 € / 9 = 1.111,11 €.
Achtung:
- Bei Verbundlösungen entfällt der Eigenanteil.
- Wenn sich ein privater Dritter (z.B. ein Förderverein) an den förderfähigen Kosten für Administration und Support beteiligt, zählt dies nicht zum öffentlichen Finanzierungsanteil. Vielmehr stellen diese Mittel einen privaten Finanzierungsanteil dar, der bei der Berechnung außer Betracht zu bleiben hat.
Stand 08.07.2021 14:57:26 [5407] → PermaLink