Beiträge :: Schlagwort #vorzeitiger Maßnahmebeginn
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In welchem Zeitraum sind Maßnahmen förderfähig? Können auch bereits begonnene Maßnahmen gefördert werden?
Förderfähig sind Ausgaben, die in der Zeit zwischen dem 03.06.2020 und dem Ende des DigitalPakts Schule am 16.05.2024 getätigt wurden bzw. werden.
Auch vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind grundsätzlich förderfähig. Der vorzeitige Maßnahmebeginn ist generell zugelassen.
Ist das Unmittelbarkeitserfordernis auch bei vorfinanzierter IT erfüllt, wenn für diese noch keine Förderung aus dem DigitalPakt beantragt und bewilligt worden ist?
Nein, denn bevor eine Förderung aus dem DigitalPakt und seinen Zusatzvereinbarungen bewilligt ist, handelt es sich (noch) nicht um Investitionen nach der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule oder nach einer Zusatzvereinbarung zu dieser Verwaltungsvereinbarung. Nur wenn dies sicher ist, ist das Unmittelbarkeitserfordernis erfüllt.
Schulträger sollten daher nun möglichst zeitnah eine Förderung vorfinanzierter IT beantragen.