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Was ist förderfähig?
Förderfähig sind
- Personalausgaben für durch den Schulträger beschäftigte IT-Administratorinnen und -Administratoren, soweit diese jeweils für die Administration und den Support von schulischer IT-Infrastruktur anfallen, die nach der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie weiterer Zusatzvereinbarungen zu dieser Verwaltungsvereinbarung gefördert wird,
- Sachausgaben für Dienstleistungen externer Dritter, soweit diese jeweils für die Administration und den Support von schulischer IT-Infrastruktur anfallen, die nach der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule sowie weiterer Zusatzvereinbarungen zu dieser Verwaltungsvereinbarung gefördert wird, sowie
- pauschalierte Zuschüsse zu Ausgaben für die Qualifizierung und Weiterbildung von bei Schulträgern beschäftigten, für schulische IT-Infrastruktur eingesetzten, IT-Administratorinnen und Administratoren in Höhe von bis zu 10.000,-- € einmalig pro Fachkraft. Qualifizierungen und Weiterbildungen müssen einen unmittelbaren Bezug zu nach der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 sowie weiterer Zusatzvereinbarungen zu dieser Verwaltungsvereinbarung geförderten Systemen und Technologien haben, die für die zu betreuenden Schulen eingesetzt werden oder deren Einführung konkret geplant ist.
Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Förderfähigkeit? Welche Auswirkungen hat dies auf das Antragsverfahren?
Ausgaben für Administration und Support von aus dem DPS und seinen ZV geförderter IT können gemäß Nr. 3 Buchst. a FRAdmin erst gefördert werden, wenn diese Ausgaben auch tatsächlich „anfallen“. D.h., dass die Administratorinnen und Administratoren Tätigkeiten ausüben müssen, die bereits als Administration und Support der konkreten IT gelten, die aus dem DPS und seinen ZV gefördert wird – also z.B. nicht allgemeine Tätigkeiten der IT-Ausstattungsplanung oder Vorbereitungshandlungen.
Daraus folgt, das Förderanträge auf Admin-Förderung vor der Inbetriebnahme der zu administrierenden IT zwar gestellt und auch bewilligt werden können. Eine Auszahlung der Fördermittel kommt aber gemäß Nr. 6.5 FRAdmin erst in Betracht, sobald die Ausgaben im o.g. Sinne für Administration und Support der konkret zu administrierenden IT auch tatsächlich „anfallen“, also konkrete fällige Forderungen im Raum stehen.