Sind sich überschneidende Durchführungszeiträume während der Budgetphase und der Restmittelvergabe möglich?
Sind sich überschneidende Durchführungszeiträume während der Budgetphase und der Restmittelvergabe möglich?
Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, dabei
hat der Antragsteller/Schulträger jedoch dafür Sorge zu tragen, dass eine
Abgrenzung der Ausgaben in sachlicher und finanzieller Hinsicht möglich ist. Dies
muss auch einer vertieften Prüfung durch die Bewilligungsbehörde standhalten.
Stand 24.02.2023 07:49:02 [3846] → PermaLink