Werden Schulträger berücksichtigt, die bisher kein Budget hatten?
Werden Schulträger berücksichtigt, die bisher kein Budget hatten?
Ja, der Förderrichtlinie zugrunde lag die Schulstatistik
2019/2020. Schulträger der öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und die
Träger der genehmigten Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten
Ersatzschulen und der staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-,
Krankenpflege und Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein, die danach
gegründet wurden, haben jetzt die Möglichkeit, sich an der Restmittelvergabe zu
beteiligen.
Stand 15.02.2023 10:40:03 [4058] → PermaLink