Welche Voraussetzungen gelten für das Restmittelvergabeverfahren?
Welche Voraussetzungen gelten für das Restmittelvergabeverfahren?
Grundsätzlich gelten für die Antragstellung die gleichen
Voraussetzungen wie für die Budgetphase. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen
der Förderrichtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH –Administration“ weiter
erfüllt sein müssen.
Abweichend von der Antragstellung in der Budgetphase gibt
es bei der Restmittelvergabe keine Schulträgerbudgets. Die Restmittel werden
nach dem Windhundprinzip mit einer Höchstgrenze von 200.000 Euro je Antrag
bewilligt. Diese Höchstgrenze bezieht sich auf die Gesamtausgaben.
Verbundanträge sind hier nicht vorgesehen. Dies bedeutet,
dass jeder Schulträger, unabhängig davon, ob er vorher Verbundpartner war,
einen eigenen Antrag stellen kann.
Stand 16.02.2023 14:37:59 [5495] → PermaLink