Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Förderfähigkeit? Welche Auswirkungen hat dies auf das Antragsverfahren?

Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Förderfähigkeit? Welche Auswirkungen hat dies auf das Antragsverfahren?

Ausgaben für Administration und Support von aus dem DPS und seinen ZV geförderter IT können gemäß Nr. 3 Buchst. a FRAdmin erst gefördert werden, wenn diese Ausgaben auch tatsächlich „anfallen“. D.h., dass die Administratorinnen und Administratoren Tätigkeiten ausüben müssen, die bereits als Administration und Support der konkreten IT gelten, die aus dem DPS und seinen ZV gefördert wird – also z.B. nicht allgemeine Tätigkeiten der IT-Ausstattungsplanung oder Vorbereitungshandlungen.  

Daraus folgt, das Förderanträge auf Admin-Förderung vor der Inbetriebnahme der zu administrierenden IT zwar gestellt und auch bewilligt werden können. Eine Auszahlung der Fördermittel kommt aber gemäß Nr. 6.5 FRAdmin erst in Betracht, sobald die Ausgaben im o.g. Sinne für Administration und Support der konkret zu administrierenden IT auch tatsächlich „anfallen“, also konkrete fällige Forderungen im Raum stehen. 

Tags →  @Antragsverfahren, →  @Fördergegenstände, → #Förderzeitraum, → #Zeitpunkt.
Stand 04.11.2021 17:12:40 [6145] → PermaLink