Wer kann eine Förderung beantragen?
Wer kann eine Förderung beantragen?
Ein Förderantrag kann durch die Träger der öffentlichen Schulen, der genehmigten Schulen der dänischen Minderheit, der genehmigten Ersatzschulen und der staatlich anerkannten Pflegeschulen (Altenpflege-, Krankenpflege und Kinderkrankenpflegeschulen) in Schleswig-Holstein gestellt werden.
Stand 09.07.2021 13:51:05 [8813] → PermaLink